AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Marwitz-Akademie

 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Frau Friederike von der Marwitz, Leiterin der Marwitz-Akademie, bietet ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und der Knigge-Trainerin wirken.

(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Privatkunden als auch Unternehmer. Privatkunden sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit Frau von der Marwitz eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen die Firma Marwitz-Akademie in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

 

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Geschäftliche Angaben auf der Firmenwebseite, in Flyern, Anzeigen und bei sonstigen werblichen Aktivitäten sind unverbindlich, und die hier festgelegten Preise sind freibleibend und nicht verhandelbar. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

(2) Mit der Terminvereinbarung Dienstleistung (Privatkunde) bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung (Firmenkunde) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistung und den Termin wahrzunehmen bzw. an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen und diese auch durchzuführen (Vertragsangebot mit Anmeldefrist).

 

(3) Ein Vertrag zwischen der Firma Marwitz-Akademie und dem Kunden kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (Terminvereinbarung für eine Beratung / Coaching und Zusage per Email) und mit der Ausführung der Dienstleistung durch Frau Friederike von der Marwitz zustande.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

(5) Eine Anfrage für eine Dienstleistung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Nach Zugang der Anfrage wird diese unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

§ 3 Training, Beratung und Coaching
(1) Die Beratungsdauer wird individuell vereinbart und entsprechend eines verbindlich bestätigten Angebotes (Preisliste für die verschiedenen Dienstleistungen) per Rechnung abgerechnet.

 

(2) Der Ort der Beratung und Trainings wird nach Absprache individuell festgelegt.

(3) Vereinbarte Termine des Kunden mit der Firma Marwitz-Akademie sind verbindlich. Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei der Abmeldung ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die halbe Gebühr, bei Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vorher die gesamte Gebühr berechnet. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich erst in diesem Zeitraum angemeldet hat. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden, wenn durch den Teilnehmer sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen zum Besuch der Veranstaltung erfüllt sind.

(4) Zusatzleistungen werden separat berechnet. (Fahrkosten, Reisepauschale sowie Unterkunft bei auswärtigen Veranstaltungen).

(5) Bei einer längeren Anreise von mehr als 6 Stunden Reisezeit (Zug oder Flug) für geplante Trainings wird ein halber Tagessatz fällig. Bei Anreisen außerhalb von Europa (mehr als 12 Stunden Flugreise) wird je Reisetag ein halber Tagessatz fällig.

§ 4 Offene Veranstaltungen
(1) Offene Veranstaltungen sind solche, zu denen sich Teilnehmer anmelden können, die auf eigene Rechnung handeln.

(2) Die Teilnahmegebühren enthalten die Kosten für die Veranstaltung und den für die Dauer der Veranstaltung zur  Verfügung gestellten Raum. Kosten für Reise, Unterbringung, Verpflegung etc. sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

 

(3) Bei Stornierung gelten die nachfolgenden Zeiträume:

Bei der Abmeldung ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die halbe Gebühr, bei Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vorher die gesamte Gebühr berechnet. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich erst in diesem Zeitraum angemeldet hat. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden, wenn durch den Teilnehmer sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen zum Besuch der Veranstaltung erfüllt sind.

 

(4) Sollte die Firma Marwitz-Akademie aus wichtigen Gründen (Krankheit der Seminarleiter oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, eine Veranstaltung abzusagen, so erhält der Kunde die entrichtete Teilnehmergebühr unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

(5) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.

 

(6) Die Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der individuellen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus, behalten wir uns vor. Insbesondere dürfen auch Teile der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch die Firma Marwitz-Akademie zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 5 Geschlossene Veranstaltungen

(1) Geschlossene Veranstaltungen sind firmeninterne Veranstaltungen.

(2) Das Honorar wird per Vertrag vereinbart und bemisst sich nach dem inhaltlichen Aufwand.

 

(3) Reisekosten und Spesen, die für die Inhaberin und Seminarleiterin von Marwitz-Akademie, Frau Friederike von der Marwitz, anfallen, werden vom Auftraggeber erstattet. Dazu zählen Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten (Bahnfahrt 1. Klasse, Flug, Mietwagen, Taxi oder Fahrtkosten für PKW von
0,40 EUR pro Kilometer). Für Angebote, in denen ein Komplettpreis vereinbart ist, entfällt die separate Berechnung von Reisekosten und Spesen.

 

(4) Die Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Auftraggeber. Dazu zählt vor allem die Hotelreservierung, Verpflegung, Nennung und Einladung der Teilnehmer und Abrechnung mit den Teilnehmern.

(5) Bei Stornierung ab vier Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir Kosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Ab zwei Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 75%.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Leistungshonorar ist bindend. Darin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe.

 

(2) Die Zahlung des Honorars erfolgt gegen Rechnung innerhalb von 2 Wochen, bei offenen Veranstaltungen ist die Zahlung entsprechend der Ausschreibung zu leisten, in der Regel jedoch spätestens bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

 

(3) Bei kurzfristiger Anmeldung muss der Zahlungseingang auf das Konto der Firma Marwitz-Akademie mindestens zwei Tage vor dem Seminarbeginn erfolgen.

 

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Geschäftssitz der Marwitz-Akademie in Nürnberg.

§ 8 Salvatorische Klausel

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Nürnberg, 2024